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Mandats-Statusfeststellung
zur digitalen Entscheidungshoheit

Digitale Systeme wirken längst in der Entscheidungsarchitektur von Unternehmen. Die Frage ist nicht, ob sie das tun – sondern ob diese Wirkung bewusst mandatiert ist.


Freischaltung

Die Mandats-Statusfeststellung wird in Kürze veröffentlicht. Sie richtet sich an Geschäftsführer, die digitale Handlungsmacht strukturiert einordnen wollen – ohne Projekt, ohne Tool-Debatte, ohne Beratung.

Kein Kurs.
Kein Audit.
Ein formaler exekutiver Akt.

Was sichtbar wird

  • Wo Systeme faktisch Entscheidungsbefugnisse ausüben
  • Wo Mandate nicht explizit definiert sind
  • Wo Eingriffs- und Eskalationskompetenzen ungeklärt bleiben
  • Wo wirtschaftliche Wirkung ohne formale Prokura entsteht

Einordnung

Die Mandats-Statusfeststellung ist keine Rechtsberatung und kein technisches Prüfverfahren. Sie ist eine strukturierte Einordnung der digitalen Entscheidungsarchitektur – aus Perspektive der Geschäftsführung.

Alle Ergebnisse verbleiben vollständig innerhalb Ihrer Organisation.